Jahresbericht 2000/01
7. Beratung gegen Gewalt7.1. Die Gruppe der Männerberater Das Jahr 2001 ist der Beginn der Antigewalt-Dekade des Weltkirchenrates.
Weltweit werden Projekte, Aktivitäten und Engagement initiiert und
gefördert, um zu einem friedlichen Zusammenleben der Menschen, der
Nationen, der Völker und der Kulturen beizutragen, um Hass und Aggressionen
abzubauen und ein friedvolleres Miteinander zu erreichen. Auch in unserer
Psychologischen Beratungsstelle sind wir mit gewaltsamen Übergriffen
konfrontiert, die sich im sozialen Nahbereich ereignen, in der Familie
bzw. der Partnerschaft. Liebe, meist die Grundlage von Paarbeziehungen,
kann umschlagen in Hass, in verbale und tätliche Attacken. Dieser
krisenhafte Zustand war manchmal Anlass, unsere Eheberatungsstelle aufzusuchen.
Seit einigen Jahren wandten wir uns verstärkt dieser Problematik zu,
die pro Jahr weniger als 10 Prozent aus unserem Problem- bzw. Anlass-Katalog
ausmacht. Zwar gab es auch Männer, die von ihren Partnerinnen mit Bisswunden,
durch geworfene Gegenstände und Schläge traktiert worden waren,
aber das ist eher die Ausnahme. Meist waren es Männer, die ihre Partnerinnen
bzw. ihre Ehefrauen körperlich verletzten. Gewalt ist aus unserer
Beobachtung deutlich ein männliches Verhalten, unter dem Frauen zu
leiden haben. |
| In einem geringen Prozentsatz dieser privaten Paar- und
Familien-"Katastrophen" wird die Gewalttätigkeit öffentlich,
z.B. durch Hinweise Unbeteiligter, die Polizei vor Ort, eine mündliche
oder schriftliche Anzeige usw. Dadurch werden die Straftat bzw. die Straftaten
offiziell zur Kenntnis genommen. Obwohl in der Regel ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, kommt es nicht in jedem Fall trotz polizeilicher Kenntnisnahme zu einer Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft, die in der Regel die beschuldigten Täter vorlädt und befragt. Ihnen droht ggf. ein Verfahren, das zum Teil eingestellt wird, wenn die betroffenen Opfer, die Partnerinnen oder Ehefrauen der Täter, ihre Anzeige zurückziehen. Den weiblichen Opfern werden Hinweise auf Anlaufstellen, das Opferschutzgesetz und die Verfahrenswege gegeben. Zum Teil werden Frauen auch um Rat und Hilfe an entsprechende Institutionen oder Beratungsstellen verwiesen, wo ihnen Mut gemacht wird, sich gegen die erlittene Gewalt zu schützen bzw. zu wehren. Das Offiziellwerden der Gewalttätigkeit in der Paar- bzw. Ehebeziehung fordert das Eingreifen staatlicher Institutionen heraus, die einerseits das gewalttätige Verhalten sanktionieren, die andererseits aber auch zu befragen sind, inwieweit ihre Intervention ein erneutes Auftreten des persönlichen und gesellschaftlichen Schadens verhindern hilft. |
In dem Projekt sind verschiedene Schritte zu unterscheiden, die ein angezeigter gewalttätiger Mann durchlaufen kann, und die von den Projektteilnehmerinnen in arbeitsteiliger Kooperation vollzogen werden. Liegt eine Strafanzeige nach Paragraph 223 Strafgesetzbuch vor, lädt die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vor und stellt ihn vor die Alternative, entweder angeklagt zu werden oder eine Beratungsauflage von 12 Stunden innerhalb eines halben Jahres zu erfüllen. Entscheidet sich der Beschuldigte für den ersteren Weg, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und ggf. zu einer Verurteilung, meist einer Geldstrafe zwischen 500 und 1000 Euro. Entscheidet sich der Beschuldigte für die Beratungsauflage, erhält er eine Liste der Therapeuten. Zu einem dieser Berater, den der Beschuldigte selber auswählt, nimmt er telefonisch Kontakt auf. Dieser telefonische Erstkontakt wird von dem Berater schriftlich an die Staatsanwaltschaft zurück gemeldet, genauso wie das erste Gespräch und der Abschluss der Beratung nach 12 etwa einstündigen Sitzungen. Sollte die Beratung im Laufe dieser 12 vereinbarten wöchentlichen Termine vom Beschuldigten abgebrochen werden, ergeht ebenfalls formlose Meldung an die Staatsanwaltschaft. Die Männerberater wahren die Schweigepflicht, das heißt keine persönlichen Daten oder Informationen aus der Beratung gelangen von ihnen zur Staatsanwaltschaft oder Polizei. Nach Beendigung von 12 Beratungen innerhalb eines halben Jahres nach erfolgter Anzeige wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. |
Die Ziele der Beratungen mit den gewaltauffälligen Männern ergeben sich aus unterschiedlichen Kontexten. Der rechtliche bzw. polizeiliche Kontext, der den jeweiligen Mann in die Beratung führte, legt eine Sanktion für das gewalttätige Verhalten nahe. Zumindest soll ihm signalisiert werden, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist, sondern geächtet wird und für ihn unangenehme Folgen hat. Auf der gesellschaftlichen bzw. zivilen Ebene liegt es nahe, eine Veränderung der Paarbeziehung bzw. des schlagenden Mannes in seinen Paarbeziehungen zu erreichen, sodass in Zukunft Gewalttätigkeiten in dieser oder anderen Beziehungen vermieden und durch zivile, gewaltfreie Formen der Konfliktlösung ersetzt werden. Auf der persönlichen Ebene wäre es wünschenswert, wenn der erstmalig oder dauerhaft zu Mitteln der Gewalt greifende Mann sein Verhalten, seine Einstellung und gegebenenfalls seine Persönlichkeit verändert, um in Zukunft gewaltabstinent zu werden und zu bleiben. Voraussetzung dafür ist die Übernahme der Verantwortung für das Gewalttätigwerden. Auf der beraterisch-therapeutischen Ebene erscheint die Gewaltauffälligkeit des Mannes als ein Symptom, dass es zu behandeln gilt, um eine Besserung im Sinne von Symptomfreiheit zu erreichen. Dieses Symptom kann wurzeln in einem unzureichenden Umgang mit den eigenen aggressiven Gefühlen, in einer mangelhaft ausgeprägten Fähigkeit, Konflikte nüchtern und vernünftig zu gestalten, oder in einem Bild des eigenen Selbst, dass - angelehnt an traditionelle starre Männerbilder - bestimmte Gefühle und innere Regungen nicht zulässt, z.B. Hilflosigkeit, Schwäche, Unterlegenheit, Nachgiebigkeit vor allem gegenüber einer Frau. Es kann auch zu tun haben mit einem unentwickelten Einfühlungsvermögen oder einer falschen, unrealistischen Einschätzung der eigenen Wirkung, z.B. der Wirkung von tätlicher oder verbaler Gewalt auf die Partnerin bzw. die Beziehung (Angst, Geborgenheit- und Vertrauensverlust, Kränkung, Demütigung, Selbstwertschädigung). Gewalttätigkeit als Symptom bei Männern kann auch wurzeln in einer bestimmten Einstellung zum Verhältnis der Geschlechter, die nicht dem Grundgesetz entspricht, sondern ein hierarchisches Beziehungsmodell favorisiert, in dem der Mann letztlich das Sagen hat, einschließlich des Rechtes, bei Eigensinn und Widerstand der Frau mit Zwangsmaßnahmen zu reagieren. Auf tiefenpsychologischer Ebene kann das Symptom Gewalttätigkeit verstanden werden als Abwehr von Gefühlen, die mit dem eigenen Selbstbild als Mann inkompatibel erscheinen. Es gibt auch andere Gründe für die Entstehung dieses Symptoms, die jeweils in der Persönlichkeit und Biografie des Mannes liegen und mit ihm individuell zu erarbeiten sind. Ähnlich wie bei anderen Symptomen, mit denen Berater zu tun haben, z.B. Angst, Abhängigkeit von Alkohol, Depressionen, ist davon auszugehen, dass das Beibehalten oder Verändern dieser Symptomatik meistens kein reiner Willensakt oder eine willkürliche innere Entscheidung des Mannes ist. Diese zu bewirken bzw. zu ermöglichen ist vielmehr Ziel einer Beratung oder anschließenden Therapie, die ein anderes Konfliktmuster implementieren hilft und den Selbstkontrollverlust behebt. Um den Prozess der Beratung mit gewalttätigen Männern allgemein zu erfassen, bietet sich ein Veränderungsmodell an, das die ein Dutzend Beratungssitzungen in Phasen beschreibt. Ausgehend von der gegebenen Ausgangslage einer externen Motivation zur Beratung ist beraterisch Nachdenklichkeit und ein rudimentäres Problembewusstsein bei den Männern zu entwickeln. Diese Phase kann von einer beraterisch erreichten Ambivalenz zwischen den alten Konfliktmustern und möglichen neuen Alternativen abgelöst werden und günstigenfalls in eine bewusste Entscheidung zur Veränderung einmünden. Nach dieser Änderungsentscheidung wären Änderungsversuche an der Reihe, die bestenfalls, bei Beratungserfolg in einer Stabilisierung der Veränderung enden würden.
Die bisherigen Ergebnisse des Beratungsprojektes für gewaltauffällige Männer sollen im Folgenden nach zwei Gesichtspunkten betrachtet werden, einerseits hinsichtlich der Frage, inwieweit ein solches Beratungsvorhaben mit extern motivierten angezeigten Männern überhaupt durchführbar ist, und andererseits hinsichtlich erster inhaltlicher und statistisch aufbereiteter Resultate. Bislang wurden über 40 Beschuldigten Beratung gegen Gewalt angeboten.
Die meisten Beratungen wurden abgeschlossen, ohne dass ein Rückfall
im Sinne einer offiziellen Gewaltauffälligkeit bekannt wurde. Viele
Männer lehnten die Beratung ab und nahmen lieber einen Prozess in
Kauf, zumal da viele Partnerinnen die Anzeige zurückzogen. Einige
erklärten sich mit einer Beratung einverstanden, erschienen jedoch
nicht, sodass ein Verfahren eingeleitet wurde. Nur 3 Männer brachen
die Beratung nach kurzer Zeit ab. Einer wurde als Beratungsfall abgelehnt.
Einige Männer sind noch in Beratung bzw. wollen eine Beratung machen. Hinsichtlich der Wirksamkeit der Männerberatungen sind drei Ebenen zu unterscheiden, die juristische Ebene, die Paarbeziehung und die Ebene der Beschuldigten. Auf der juristischen Ebene ist zu prüfen, ob es zu erneuten Gewalttätigkeiten bzw. Anzeigen während des oder nach dem Beratungsprozess gekommen ist. Hieran ließe sich der Anspruch des Projektes messen, prophylaktisch im Sinne der Vermeidung zukünftiger Gewalttätigkeiten zu wirken. Auf der Ebene der Paarbeziehung ist zunächst zu unterscheiden, ob das Paar, bei dem der Mann gewalttätig wurde, noch zusammen ist oder sich getrennt hat. Danach könnte man untersuchen, ob sich bei den Paaren, die wieder zusammen kamen oder zusammen geblieben sind, eine Verbesserung des Paarlebens ergab, oder ob der Zustand gleich geblieben ist bzw. sich sogar verschlechtert hat. Auf der Ebene der Beschuldigten wäre zu untersuchen, ob sie in ihrem Verhalten auf Gewalt verzichten oder zumindest weniger gewaltauffälliges Verhalten zeigen. Weiter gehend wäre zu fragen, ob sie in ihrer Einstellung alternative Muster der Konfliktbewältigung bevorzugen, z.B. bei Wut aus dem Kontakt zu gehen, mehr miteinander zu reden, Empathie zu praktizieren und sich gewaltlos zu behaupten. Noch weiter gehender, allerdings in 12 Beratungsstunden wohl kaum zu erreichen, wäre die Frage, ob sich die Persönlichkeit so weit verändert hat, dass Gewaltabstinenz eine allgemeine Eigenschaft geworden ist. Aus der Sicht unserer Männerberatungsgruppe ist diese Form der Beratungsarbeit schwierig, aber weiterführend. Viele Männer gerieten vor allem durch konfrontative Methoden der Gesprächsführung „arg ins Schwitzen", besprachen mit uns ihre Probleme, die z.T. weit in die eigene Lebensgeschichte hineinreichten und stellten ihr bisheriges Verhalten in Frage. Eine schriftliche Nachbefragung der betroffenen Partnerinnen, die allerdings nicht alle antworteten, ergab, dass die meisten derjenigen Frauen, die sich nicht von ihren gewalttätigen und angezeigten Männern getrennt hatten, mit den sichtbaren Veränderungen und Verbesserungen zufrieden waren.Michael Gallisch |