Jahresbericht 2000/01

7. Beratung gegen Gewalt

7.1. Die Gruppe der Männerberater
7.2. Die Arbeitsaufgabe: Beratung von gewaltauffälligen Männern
7.3. Gewalt in der Partnerschaft
7.4. Der Weg von der Anzeige zur Strafe oder zur Beratung
7.5. Allgemeine Beratungsziele
7.6. Der Beratungsprozess
7.7. Auswertung der bisherigen Ergebnisse
     7.7.1. Durchführbarkeit
     7.7.2. Wirksamkeit

Das Jahr 2001 ist der Beginn der Antigewalt-Dekade des Weltkirchenrates. Weltweit werden Projekte, Aktivitäten und Engagement initiiert und gefördert, um zu einem friedlichen Zusammenleben der Menschen, der Nationen, der Völker und der Kulturen beizutragen, um Hass und Aggressionen abzubauen und ein friedvolleres Miteinander zu erreichen. Auch in unserer Psychologischen Beratungsstelle sind wir mit gewaltsamen Übergriffen konfrontiert, die sich im sozialen Nahbereich ereignen, in der Familie bzw. der Partnerschaft. Liebe, meist die Grundlage von Paarbeziehungen, kann umschlagen in Hass, in verbale und tätliche Attacken. Dieser krisenhafte Zustand war manchmal Anlass, unsere Eheberatungsstelle aufzusuchen. Seit einigen Jahren wandten wir uns verstärkt dieser Problematik zu, die pro Jahr weniger als 10 Prozent aus unserem Problem- bzw. Anlass-Katalog ausmacht.
Die Konzentration auf tätliche Übergriffe in einer Paarbeziehung schärfte den Blick und ergab auch bei manchen Paaren, die aus anderen Gründen zu uns kamen, dass sie zum Teil ebenfalls krisenhafte Zuspitzungen in Streitsituationen erlebt hatten, in denen es zu Schlägen, Tritten, Schubsen, grobem Zupacken usw. gekommen war.

Zwar gab es auch Männer, die von ihren Partnerinnen mit Bisswunden, durch geworfene Gegenstände und Schläge traktiert worden waren, aber das ist eher die Ausnahme. Meist waren es Männer, die ihre Partnerinnen bzw. ihre Ehefrauen körperlich verletzten. Gewalt ist aus unserer Beobachtung deutlich ein männliches Verhalten, unter dem Frauen zu leiden haben.
Derartige Gewalt in einer Partnerschaft kann als häufig wiederkehrender Endpunkt von Streitereien auftreten. Häufiger war, dass Jähzorn in einer stressigen Situation zu derartigen Eskalationen führte.
Im Jahre 2002 soll ein neues Gesetz Frauen besser schützen. Die bisher mögliche Flucht vor der Gewalt zu Verwandten und Freunden oder in Frauenhäuser wird ergänzt um die Zuweisung der ehelichen Wohnung, so dass der tätlich gewordenen Täter ausziehen muss. Dies ist ein gesellschaftlich wichtiges Signal, derartige Entgleisungen zu ächten und schlagenden Männern ein deutliches Stoppzeichen zu geben. Im Folgenden werde ich von einem Projekt berichteten, in dem Männer beraten werden, um ihr übergriffiges Verhalten zu verändern: Beratung gegen Gewalt.


7.1. Die Gruppe der Männerberater

In 1997 schrieb der seit 1992 bestehende „Arbeitskreis gegen Gewalt im sozialen Nahbereich" verschiedene Institutionen, in denen männliche Berater arbeiten, sowie niedergelassene Therapeuten an, um für eine Mitarbeit in einem Beratungsprojekt anzufragen, bei dem es um gewaltauffällige Männer ging, die ihre Ehefrauen bzw. Partnerinnen geschlagen hatten und die daraufhin angezeigt wurden. Dieser Arbeitskreis setzt sich aus Vertreterinnen unterschiedlicher Institutionen zusammen:

  • Staatsanwaltschaft Offenbach
  • Kriminalkommissariat Offenbach
  • Verein Frauen helfen Frauen
  • Frauenhaus Rodgau
  • pro familia.

Mehrere Berater aus dem Landkreis Offenbach sowie ein Therapeut des Männerzentrums Frankfurt trafen sich zu einer ersten Sitzung mit dem Arbeitskreis und diskutierten über die Problematik der Beratung mit gewaltauffälligen Männern, die extrinsisch motiviert sind, das heißt keinen eigendefinierten Anlass sehen, eine Beratung aufzusuchen. Vielmehr sollten diese "Täter" von der Staatsanwaltschaft mit der Möglichkeit konfrontiert werden, entweder einen Prozess wegen ihrer Gewalttätigkeit, die zum Teil geleugnet wird, zu durchlaufen oder aber eine gewisse Anzahl von psychologischen Beratungen mitzumachen. Das Projekt sollte untersuchen, inwieweit ein solcher Beratungsprozess wirksamer zu Verhaltensänderungen und zu weniger Gewalttätigkeit führt als das übliche Bußgeld bzw. die gemeinnützige Arbeit bei einer Verurteilung der Täter.

Konkretes Ergebnis dieser Diskussion war, dass die ursprünglich vorgesehene Sitzungszahl von fünf Beratungen mehr als verdoppelt wurde, sodass gewaltauffällige Männer, die sich dazu bereit erklären, in ein Programm mit 12 Beratungsstunden eingehen sollten.. Anfängliche Irritationen konnten beigelegt werden, als geklärt war, dass dieses „Projekt Täterarbeit" keinerlei Abstriche für die Arbeit mit den Opfern bedeutete. Inzwischen arbeiten vier Männerberater/therapeuten in dieser besonderen Beratungsform: Josef Bleser (Erziehungs-beratungsstelle Dreieich), Dr. Jochen Hoffmann (Informationszentrum für Männerfragen Frankfurt a.M.), Gerhard Sedlmayer (Erziehungsberatungsstelle Heusenstamm) und der Autor.


7.2. Die Arbeitsaufgabe: Beratung von gewaltauffälligen Männern

Die Aufgabe des Projektes sollte sein, Männer, die in ihren Partnerschaften bzw. Ehen gewalttätig geworden waren, woraufhin eine Anzeige der Ehepartnerin oder anderer erfolgt war, in ein Einzelberatungssetting zu bringen. Aufgabe des Kriminalkommissariats sollte sein, bei den entsprechenden Polizeirevieren darauf hinzuwirken, dass Anzeigen aufgenommen und fachgerecht bearbeitet wurden. Aufgabe der Sonderstaatsanwaltschaft sollte sein, die Beschuldigten vorzuladen und mit den zwei Möglichkeiten zu konfrontieren, entweder einen Prozess ins Auge zu fassen oder sich auf eine 12-stündige Beratung einzulassen. Aufgabe der Gruppe der Männerberater sollte sein, diese gewaltauffälligen Männer im 12-stündigen Beratungs- Setting psychologisch zu beraten, damit eine erneute Gewalttätigkeit vermieden wird, die Verantwortung für die Tat bzw. die Taten übernommen werden und die Opfer, das heißt die Ehefrauen oder Partnerinnen durch diese Täterarbeit in Zukunft sicher und geschützt sind. Modellhaft sollte versucht werden, beraterisch-therapeutisch auf Gewalt ausübende Männer einzuwirken, um eine Verhaltensänderung zu erreichen und mit ihnen gewaltlose Konfliktlösungsmuster zu erarbeiten. Im Anschluss an diese Beratungsauflage für Beschuldigte, die nur bei leichten Gewaltdelikten im sozialen in Nahraum (Paragraph 153 a Strafprozessordnung) angewandt wird, sollte das Verfahren eingestellt werden.


7.3. Gewalt in der Partnerschaft

Gewalt in der Ehe bzw. Partnerschaft resultiert im Allgemeinen aus einer Vielzahl situativer, persönlicher und Beziehungs-Faktoren. Beruflicher Stress, finanzielle Sorgen, Probleme mit den Kindern, Stress in der Partnerschaft, persönliche Probleme usw. können den gefährlichen Nährboden dafür bilden, dass in einer gegebenen Konfliktsituation der Übergang vom Miteinanderstreiten in körperliche Gewalttätigkeit stattfindet. Damit wird der gegenwärtige zivilisatorische Grundkonsens, dass Gewalt in privaten und öffentlichen Beziehungen nicht gestattet ist, verlassen, sofern dieser Grundkonsens für die Beteiligten und ihre persönlichen Beziehungen überhaupt gilt.

Stress und Konfliktsituationen sind ubiquitär. Sie tauchen in jeder Ehe und Partnerschaft irgendwann einmal auf und müssen verkraftet bzw. bearbeitet werden. Konflikte, in denen zwei Beteiligte Unterschiedliches wollen und ihre Wünsche bzw. Interessen mit ihren gegebenen Mitteln verfolgen, sind in der Regel von aggressiven Gefühlen begleitet. Diese aggressiven Gefühle können innere psychische Energien mobilisieren, die der Vertretung und Durchsetzung der eigenen Interessen dienen können. Mann und Frau schreien sich an
Diese aggressiven Gefühle können aus unterschiedlichen Gründen jedoch so stark und destruktiv werden, das der Grundkonsens unserer Zivilisation, Konflikte gewaltfrei und innerhalb zivilisatorischer Standards zu regeln, nicht mehr gilt und von destruktiv aggressiven Aktionen abgelöst wird. Derartige Aktionen können verbaler oder nonverbaler Art sein. Sie bestehen zum Beispiel in Drohungen, Einschüchterungen, emotionaler Erpressung, Instrumentalisierung der Kinder, ökonomischem Druck und Schreien, aber auch körperlichen Übergriffen wie Schlagen, Stoßen, Treten, Kratzen, Beißen, Mit-Gegenständen-Verletzten bis zu sexueller Vergewaltigung zur Demonstration von Macht. Mann schlägt Frau

Bei derartigen Entgleisungen aggressiver Gefühle im Rahmen von eskalierenden Konfliktsituationen zeigt sich ein deutliches Übergewicht körperlicher Gewalttätigkeit auf Seiten der Männer, das heißt im Falle von gewalttätigen körperlichen Attacken sind in mehr als drei Viertel der Fälle Männer die Täter.

Das Vorkommen von Gewalttätigkeit in Paarbeziehungen wird nur in einem geringen Prozentsatz öffentlich bekannt. Es existiert eine hohe Dunkelziffer im Vergleich zur offiziell angezeigten Gewalt. In privaten Paar bzw. Ehe- Beziehungen, in denen Gewalttätigkeit vorkommt, kann man häufig ein Muster feststellen, innerhalb dessen die Beteiligten agieren.

Konfliktsituationen im Paar- und Familienleben führen zu Gewaltübergriffen; diese führen zu Reaktionen der malträtierten Frau, des Täters und des sozialen Umfeldes, sofern dieses davon Kenntnis erlangt. Konflikte können in den beteiligten Personen liegen, in deren Beziehung zueinander oder in Konfliktpunkten, die Kinder, Verwandte, Nachbarn, die Arbeit usw. betreffen. In persönlichen oder Beziehungskonflikten oder im Streit um dissente Themen kann es zu Gewalttätigkeit im oben geschilderten Sinne kommen, worauf alle Beteiligten in unterschiedlicher Weise reagieren können.

Beispielsweise kann die Frau die Gewalttätigkeit klaglos ertragen, sich kämpferisch gegen sie zur Wehr setzen oder sich aus der gewalttätigen Situation zurückziehen. Das entspräche den drei archaischen Reaktionen auf Stress: Totstellreflex, Kampf, Flucht. Beispielsweise kann der Mann mit weiterer Gewalt drohen, sich für sie entschuldigen oder sie bagatellisierend rechtfertigen. Beispielsweise kann das soziale Umfeld (Kinder, Nachbarn, Verwandte, Freundinnen und Freunde) die gewalttätigen Vorfälle ignorieren, unter ihnen leiden, beschwichtigend auf den Mann einwirken, Ratschläge geben, z.B. sich zu wehren oder sich zu trennen, oder sich sonst wie aktiv in die Streitbeziehung einmischen.

Je nachdem wie die Beteiligten sich verhalten, kommt es zu Wiederholungen dieses

Ablaufes von Konflikt, Gewalttätigkeit und jeweils besonderer Redaktion auf sie, oder aber zu Veränderungen in diesem Ablaufschema. Manche Paare zeigen eine jahrelange Geschichte mit einer Vielzahl von Wiederholungen dieses Muster von gewalttätigen Übergriffen in eskalierenden Konfliktsituationen ohne wesentliche Veränderung hinterher. Manche Frauen zeigen in unterschiedlichen Liebesbeziehungen zu Männern ein ähnliches "Opfer-Muster"; manche Männer zeigen ein "Täter-Muster" in ihren verschiedenen Beziehungen zu Partnerinnen. Veränderungen in diesem Muster können auf zweierlei Weise geschehen: einerseits kann sich das Paar trennen; andererseits kann es zu einem veränderten Verhalten von Mann und/oder Frau kommen, so dass beide zukünftige Konfliktsituationen ohne Gewalt überstehen.
In einem geringen Prozentsatz dieser privaten Paar- und Familien-"Katastrophen" wird die Gewalttätigkeit öffentlich, z.B. durch Hinweise Unbeteiligter, die Polizei vor Ort, eine mündliche oder schriftliche Anzeige usw. Dadurch werden die Straftat bzw. die Straftaten offiziell zur Kenntnis genommen.
Obwohl in der Regel ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, kommt es nicht in jedem Fall trotz polizeilicher Kenntnisnahme zu einer Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft, die in der Regel die beschuldigten Täter vorlädt und befragt. Ihnen droht ggf. ein Verfahren, das zum Teil eingestellt wird, wenn die betroffenen Opfer, die Partnerinnen oder Ehefrauen der Täter, ihre Anzeige zurückziehen.
Den weiblichen Opfern werden Hinweise auf Anlaufstellen, das Opferschutzgesetz und die Verfahrenswege gegeben. Zum Teil werden Frauen auch um Rat und Hilfe an entsprechende Institutionen oder Beratungsstellen verwiesen, wo ihnen Mut gemacht wird, sich gegen die erlittene Gewalt zu schützen bzw. zu wehren.

Das Offiziellwerden der Gewalttätigkeit in der Paar- bzw. Ehebeziehung fordert das Eingreifen staatlicher Institutionen heraus, die einerseits das gewalttätige Verhalten sanktionieren, die andererseits aber auch zu befragen sind, inwieweit ihre Intervention ein erneutes Auftreten des persönlichen und gesellschaftlichen Schadens verhindern hilft.


7.4. Der Weg von der Anzeige zur Strafe oder zur Beratung

In dem Projekt sind verschiedene Schritte zu unterscheiden, die ein angezeigter gewalttätiger Mann durchlaufen kann, und die von den Projektteilnehmerinnen in arbeitsteiliger Kooperation vollzogen werden. Liegt eine Strafanzeige nach Paragraph 223 Strafgesetzbuch vor, lädt die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vor und stellt ihn vor die Alternative, entweder angeklagt zu werden oder eine Beratungsauflage von 12 Stunden innerhalb eines halben Jahres zu erfüllen. Entscheidet sich der Beschuldigte für den ersteren Weg, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und ggf. zu einer Verurteilung, meist einer Geldstrafe zwischen 500 und 1000 Euro.

Entscheidet sich der Beschuldigte für die Beratungsauflage, erhält er eine Liste der Therapeuten. Zu einem dieser Berater, den der Beschuldigte selber auswählt, nimmt er telefonisch Kontakt auf. Dieser telefonische Erstkontakt wird von dem Berater schriftlich an die Staatsanwaltschaft zurück gemeldet, genauso wie das erste Gespräch und der Abschluss der Beratung nach 12 etwa einstündigen Sitzungen. Sollte die Beratung im Laufe dieser 12 vereinbarten wöchentlichen Termine vom Beschuldigten abgebrochen werden, ergeht ebenfalls formlose Meldung an die Staatsanwaltschaft. Die Männerberater wahren die Schweigepflicht, das heißt keine persönlichen Daten oder Informationen aus der Beratung gelangen von ihnen zur Staatsanwaltschaft oder Polizei. Nach Beendigung von 12 Beratungen innerhalb eines halben Jahres nach erfolgter Anzeige wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

                            Ablauf: von der Strafanzeige zur Gerichtsverhandlung oder Beratung


7.5. Allgemeine Beratungsziele

Die Ziele der Beratungen mit den gewaltauffälligen Männern ergeben sich aus unterschiedlichen Kontexten. Der rechtliche bzw. polizeiliche Kontext, der den jeweiligen Mann in die Beratung führte, legt eine Sanktion für das gewalttätige Verhalten nahe. Zumindest soll ihm signalisiert werden, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist, sondern geächtet wird und für ihn unangenehme Folgen hat. Auf der gesellschaftlichen bzw. zivilen Ebene liegt es nahe, eine Veränderung der Paarbeziehung bzw. des schlagenden Mannes in seinen Paarbeziehungen zu erreichen, sodass in Zukunft Gewalttätigkeiten in dieser oder anderen Beziehungen vermieden und durch zivile, gewaltfreie Formen der Konfliktlösung ersetzt werden.

Auf der persönlichen Ebene wäre es wünschenswert, wenn der erstmalig oder dauerhaft zu Mitteln der Gewalt greifende Mann sein Verhalten, seine Einstellung und gegebenenfalls seine Persönlichkeit verändert, um in Zukunft gewaltabstinent zu werden und zu bleiben. Voraussetzung dafür ist die Übernahme der Verantwortung für das Gewalttätigwerden.

Auf der beraterisch-therapeutischen Ebene erscheint die Gewaltauffälligkeit des Mannes als ein Symptom, dass es zu behandeln gilt, um eine Besserung im Sinne von Symptomfreiheit zu erreichen. Dieses Symptom kann wurzeln in einem unzureichenden Umgang mit den eigenen aggressiven Gefühlen, in einer mangelhaft ausgeprägten Fähigkeit, Konflikte nüchtern und vernünftig zu gestalten, oder in einem Bild des eigenen Selbst, dass - angelehnt an traditionelle starre Männerbilder - bestimmte Gefühle und innere Regungen nicht zulässt, z.B. Hilflosigkeit, Schwäche, Unterlegenheit, Nachgiebigkeit vor allem gegenüber einer Frau. Es kann auch zu tun haben mit einem unentwickelten Einfühlungsvermögen oder einer falschen, unrealistischen Einschätzung der eigenen Wirkung, z.B. der Wirkung von tätlicher oder verbaler Gewalt auf die Partnerin bzw. die Beziehung (Angst, Geborgenheit- und Vertrauensverlust, Kränkung, Demütigung, Selbstwertschädigung). Gewalttätigkeit als Symptom bei Männern kann auch wurzeln in einer bestimmten Einstellung zum Verhältnis der Geschlechter, die nicht dem Grundgesetz entspricht, sondern ein hierarchisches Beziehungsmodell favorisiert, in dem der Mann letztlich das Sagen hat, einschließlich des Rechtes, bei Eigensinn und Widerstand der Frau mit Zwangsmaßnahmen zu reagieren. Auf tiefenpsychologischer Ebene kann das Symptom Gewalttätigkeit verstanden werden als Abwehr von Gefühlen, die mit dem eigenen Selbstbild als Mann inkompatibel erscheinen.

Es gibt auch andere Gründe für die Entstehung dieses Symptoms, die jeweils in der Persönlichkeit und Biografie des Mannes liegen und mit ihm individuell zu erarbeiten sind. Ähnlich wie bei anderen Symptomen, mit denen Berater zu tun haben, z.B. Angst, Abhängigkeit von Alkohol, Depressionen, ist davon auszugehen, dass das Beibehalten oder Verändern dieser Symptomatik meistens kein reiner Willensakt oder eine willkürliche innere Entscheidung des Mannes ist. Diese zu bewirken bzw. zu ermöglichen ist vielmehr Ziel einer Beratung oder anschließenden Therapie, die ein anderes Konfliktmuster implementieren hilft und den Selbstkontrollverlust behebt.


7.6. Der Beratungsprozess

Um den Prozess der Beratung mit gewalttätigen Männern allgemein zu erfassen, bietet sich ein Veränderungsmodell an, das die ein Dutzend Beratungssitzungen in Phasen beschreibt. Ausgehend von der gegebenen Ausgangslage einer externen Motivation zur Beratung ist beraterisch Nachdenklichkeit und ein rudimentäres Problembewusstsein bei den Männern zu entwickeln. Diese Phase kann von einer beraterisch erreichten Ambivalenz zwischen den alten Konfliktmustern und möglichen neuen Alternativen abgelöst werden und günstigenfalls in eine bewusste Entscheidung zur Veränderung einmünden. Nach dieser Änderungsentscheidung wären Änderungsversuche an der Reihe, die bestenfalls, bei Beratungserfolg in einer Stabilisierung der Veränderung enden würden.

7.6.1. Beratungsbeginn: externe Motivation durch Anzeige bzw. das Bestreben des Mannes, einen Prozess bzw. eine Strafe zu vermeiden, ggf. die Partnerschaft bzw. Ehe zu retten. In dieser Phase ist meist noch kein Problembewusstsein vorhanden. Die Tat bzw. die Gewalttätigkeiten werden verleugnet oder bagatellisiert. Konflikte werden herunter gespielt bzw. vermieden; die Beratung sei "eigentlich unnötig". Abwehr der Problematik, Vermeidung und Verleugnung der Geschehnisse herrschen vor. Der Männerberater erscheint als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft. 7.6.2. Rudimentäres Problembewusstsein: gelingt es, eine persönliche Arbeitsbeziehung aufzubauen, kann in der Besprechung der Tat bzw. der Taten, der Geschichte der Paarbeziehung, der Lebensgeschichte und der Herkunftsfamilie eine erste Nachdenklichkeit entstehen. Im günstigen Fall kommt es zu einer ersten Verantwortungsübernahme: "Ich habe Schaden angerichtet. Ich habe meine Frau verletzt. Ich raste manchmal aus. Ich kann mich nicht selbst kontrollieren."
7.6.3. Ambivalenzphase: die gewohnten Muster der Konfliktgestaltung inklusive des problematischen gewalttätigen Verhaltens, die oft eingebettet in biografische Erfahrungen sind, die also für die Männer vertraut und wirksam waren, werden beraterisch mittels Konfrontationen und Problematisierungen in Frage gestellt. Statt dessen werden Alternativen, neue Muster der Konfliktgestaltung, die sich durch Gewaltabstinenz auszeichnen, gemeinsam mit dem beratenen Mann gesucht und ihm nahe gelegt. Diese anderen Formen der Konfliktlösung sind für ihn oft ungewohnt, anfangs schwieriger, nicht gleich wirksam, erscheinen ihm zum Teil "unmännlich". Aber sie sind nicht sanktionsbedroht. 7.6.4. Änderungsentscheidung: der wichtigste Wendepunkt in einem Beratungsprozess mit extrinsisch motivierten Männern ist der Zeitpunkt, zu dem sie sich bewusst und ehrlich für eine Änderung entscheiden. Hier geht die äußerliche Motivation über in eine innere, in den Wunsch und das Interesse, sich selber bzw. das eigene Verhalten zu ändern.
7.6.5. Änderungsversuche: Fortschritte sind erreicht, wenn der Beratungsprozess nicht mehr wesentlich durch den Versuch des betroffenen Mannes gekennzeichnet ist, die 12 Sitzungen durchzuhalten bzw. abzusitzen. Falls ein gemeinsames Arbeitsbündnis mit dem Ziel der Veränderung besteht, können Versuche, das Verhalten in und die Einstellung zur Beziehung - sofern nicht eine Trennung passiert ist - zu verändern, vorbereitet und nachbesprochen werden. Diese beraterische Arbeit unterscheidet sich nicht wesentlich von üblichen Beratungsprozessen mit anderen Zielgruppen. 7.6.6. Stabilisierung der Veränderung: eine persönliche Veränderungen gelingt nicht nur durch eine Willensentscheidung, sondern braucht einige gut verlaufende Versuche im realen Leben des Mannes, in denen das veränderte Verhalten und die gewandelte Einstellung "erfolgreich" waren und sich für den Mann positiv auswirkten. Daher braucht Veränderung Zeit. Schon zu Beginn des Projektes waren den beteiligten Beratern klar, dass in 12 Sitzungen diese Phase nur selten erreicht werden kann.


7.7. Auswertung der bisherigen Ergebnisse

Die bisherigen Ergebnisse des Beratungsprojektes für gewaltauffällige Männer sollen im Folgenden nach zwei Gesichtspunkten betrachtet werden, einerseits hinsichtlich der Frage, inwieweit ein solches Beratungsvorhaben mit extern motivierten angezeigten Männern überhaupt durchführbar ist, und andererseits hinsichtlich erster inhaltlicher und statistisch aufbereiteter Resultate.


7.7.1. Durchführbarkeit

Bislang wurden über 40 Beschuldigten Beratung gegen Gewalt angeboten. Die meisten Beratungen wurden abgeschlossen, ohne dass ein Rückfall im Sinne einer offiziellen Gewaltauffälligkeit bekannt wurde. Viele Männer lehnten die Beratung ab und nahmen lieber einen Prozess in Kauf, zumal da viele Partnerinnen die Anzeige zurückzogen. Einige erklärten sich mit einer Beratung einverstanden, erschienen jedoch nicht, sodass ein Verfahren eingeleitet wurde. Nur 3 Männer brachen die Beratung nach kurzer Zeit ab. Einer wurde als Beratungsfall abgelehnt. Einige Männer sind noch in Beratung bzw. wollen eine Beratung machen.
Insgesamt erklärte sich ein großer Teil der von der Staatsanwaltschaft vorgeladenen Männer mit der Beratungsauflage einverstanden und durchlief einen regelrechten Beratungsprozess von 12 Sitzungen. Diese Ergebnisse zeigen, dass das Modellprojekt durchführbar ist, was die Bereitschaft von angezeigten Männern betrifft, sich auf einen Beratungsprozess einzulassen. Auch die Konstituierung einer ihre Kompetenzen entwickelnden Gruppe von Männerberatern sowie die keineswegs selbstverständliche, Institutionen übergreifende Kooperation sprechen für dieses Projekt.


7.7.2. Wirksamkeit

Hinsichtlich der Wirksamkeit der Männerberatungen sind drei Ebenen zu unterscheiden, die juristische Ebene, die Paarbeziehung und die Ebene der Beschuldigten.

Auf der juristischen Ebene ist zu prüfen, ob es zu erneuten Gewalttätigkeiten bzw. Anzeigen während des oder nach dem Beratungsprozess gekommen ist. Hieran ließe sich der Anspruch des Projektes messen, prophylaktisch im Sinne der Vermeidung zukünftiger Gewalttätigkeiten zu wirken.

Auf der Ebene der Paarbeziehung ist zunächst zu unterscheiden, ob das Paar, bei dem der Mann gewalttätig wurde, noch zusammen ist oder sich getrennt hat. Danach könnte man untersuchen, ob sich bei den Paaren, die wieder zusammen kamen oder zusammen geblieben sind, eine Verbesserung des Paarlebens ergab, oder ob der Zustand gleich geblieben ist bzw. sich sogar verschlechtert hat.

Auf der Ebene der Beschuldigten wäre zu untersuchen, ob sie in ihrem Verhalten auf Gewalt verzichten oder zumindest weniger gewaltauffälliges Verhalten zeigen. Weiter gehend wäre zu fragen, ob sie in ihrer Einstellung alternative Muster der Konfliktbewältigung bevorzugen, z.B. bei Wut aus dem Kontakt zu gehen, mehr miteinander zu reden, Empathie zu praktizieren und sich gewaltlos zu behaupten.

Noch weiter gehender, allerdings in 12 Beratungsstunden wohl kaum zu erreichen, wäre die Frage, ob sich die Persönlichkeit so weit verändert hat, dass Gewaltabstinenz eine allgemeine Eigenschaft geworden ist.

Aus der Sicht unserer Männerberatungsgruppe ist diese Form der Beratungsarbeit schwierig, aber weiterführend. Viele Männer gerieten vor allem durch konfrontative Methoden der Gesprächsführung „arg ins Schwitzen", besprachen mit uns ihre

Probleme, die z.T. weit in die eigene Lebensgeschichte hineinreichten und stellten ihr bisheriges Verhalten in Frage. Eine schriftliche Nachbefragung der betroffenen Partnerinnen, die allerdings nicht alle antworteten, ergab, dass die meisten derjenigen Frauen, die sich nicht von ihren gewalttätigen und angezeigten Männern getrennt hatten, mit den sichtbaren Veränderungen und Verbesserungen zufrieden waren. 

Michael Gallisch

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