4.1.1. Strukturelle Rahmenbedingungen
Eine bedeutsam in der nahen Zukunft veränderte Rahmenbedingung struktureller
Art ist u.E. in der geplanten Kommunalisierung zu sehen, die in unserem
Nachbarkreis Groß-Gerau (und in Kassel) im Lande Hessen bereits projektmäßig
erprobt wurde und wird. Leistungen des Landes in den verschiedenen sozialen
Bereichen werden nicht mehr an einzelne Träger, Kommunen oder Einrichtungen
vergeben, die jeweils mit dem Land ihre Zuschüsse bzw. Forderungen
aushandeln bzw. Rechtsansprüche auf Finanzierung erfüllt bekommen.
Vielmehr wird in Zukunft das Land der Region, also dem Landkreis, ein Sozialbudget,
in dem all diese sozialen Leistungen zusammengefasst sind, zur autonomen
Verwendung zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass die Entscheidungen über
Steuerung und Finanzierung der sozialen Aufgaben und Leistungen in der
Region getroffen werden, was eine Veränderung im Verhältnis der
sozialen Leistungsanbieter untereinander und zum Kreis bewirken wird.
Unseres Erachtens ist daneben ein Trend – auch angesichts der finanziellen
Engpässe aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation – zu
beobachten, der zur Bündelung von Aufgaben, zur Effektivierung der
sozialen Arbeit und zur Integration unterschiedlicher Angebote weg von
dem z.T. hoch differenzierten, zersplitterten, wenn auch kooperierenden
Angebotsspektrum, das für Familien z.T. unübersichtlich geworden
ist. Kommunikation, Kooperation und Integration können und sollten
in der Region die Folge sein. Integration kann dabei nicht bedeuten, weniger
zu helfen oder schlechter zu helfen, d.h. die Qualitätsstandards in
der psychosozialen Arbeit sind zu gewährleisten, eine wichtige Aufgabe
der Beratungsanbieter bzw. ihrer Träger: “Lieber keine Beratung
als eine schlechte Beratung!“
Ähnlich wie in der staatlichen Sphäre geplant, wurde in der
Evangelischen Landeskirche in Hessen und Nassau (EKHN) eine Kirchenreform
hin zur so genannten mittleren Ebene durchgeführt. Die Kirchendekanate
erhalten gegenüber der Landeskirchenzentrale eine höhere Bedeutung,
auch in der Verteilung finanzieller Mittel. So wie das Land Hessen erwartungsgemäß Entscheidungen
dezentralisieren wird, so wird es in der Landeskirche in Hessen und Nassau
(EKHN) bereits praktiziert. Dies bedeutet eine intensivere Kooperation
der gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit, um Doppelungen zu
vermeiden und die Kräfte zu bündeln.
In der Mutterorganisation unserer Beratungsstelle, dem Diakonischen Werk
in Hessen und Nassau (DWHN), das als eingetragener Verein eine gewisse
Autonomie gegenüber der EKHN hat, passierten und passieren ebenfalls
vielfältige Veränderungen: in der Führungsspitze, in der
Gewichtung von Arbeitsbereichen und Funktionen, im Organigramm und in den
Arbeitsschwerpunkten der ambulanten Beratungsarbeit.
Die Kommunikation zwischen verfasster Diakonie und Kirchengemeinden vor
Ort, das Ausloten und Ausprobieren von Kooperationen für gemeinsame
Ziele sind eine Zukunftsaufgabe, wie sie von uns schon vor einiger Zeit
im Projekt „Partnerschaft Kirchengemeinden und Diakonie“ für
drei Kirchendekanate begonnen wurde. |