Jahresbericht 2003
8. Allgemeine Lebensberatung, Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung(Brigitte Scheuermann - Gillich)8.1. Allgemeine Lebensberatung |
Die Schwangerenberatung richtet sich an Frauen und deren Partner, die Beratung, Information und sonstige Hilfen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Familie suchen. Die gesetzliche Grundlage der Schwangerenberatung ist in §2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) geregelt. Hier wird jeder Frau und jedem Mann das Recht eingeräumt, sich in allen Fragen, die eine Schwangerschaft betreffen, beraten und informieren zu lassen. Dieses Angebot wurde im Jahr 2003 von fast 140 schwangeren Frauen und Paaren in Anspruch genommen. Neben der Information über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mutter und Kind wurde den Frauen (grundsätzlich) auch eine psychosoziale Beratung angeboten. Ihnen wurde Raum gegeben, alle während der Schwangerschaft und danach auftretende Probleme, z.B. persönlicher, partnerschaftlicher, familiärer und finanzieller Art, zu besprechen. Wie im Jahr 2002 waren ca. drei Viertel der Frauen Migrantinnen, bzw. Frauen mit Migrationshintergrund. Der überwiegende Teil der Frauen war aus dem islamischen Kulturkreis. Ein Viertel der Hilfe suchenden Frauen kam aus den verschiedenen Ländern der europäischen Union. Um die interkulturellen Aspekte innerhalb der Schwangerenberatung zu thematisieren ist die fachliche Qualifikation der Beraterinnen von Bedeutung. In den Beratungsgesprächen war es unter anderem immer wichtig, den kulturellen und religiösen Hintergrund der zu beratenden Frauen mit einzubeziehen. Auf Grund der belastenden Lebensumstände der Frauen (z.B. Arbeitslosigkeit des Partners, Krankheit eines Familienmitgliedes, materielle Not) war es wichtig, ihnen genügend Zeit zu geben, ihre Situation darzustellen und mit ihnen an für sie passenden Lösungsstrategien zu arbeiten. So dauerte jedes Beratungsgespräch durchschnittlich 45-60 Minuten. In Einzelfällen haben sich Folgeberatungen angeschlossen. Wie schon in der Vergangenheit zeigte sich hier die direkte Zusammenarbeit mit unserer „Fachstelle für Migration und interkulturelle Beratung“ als sehr hilfreich (z.B. bei der Klärung ausländerrechtlicher Fragen). Ein wichtiger Bestandteil der Schwangerenberatung war auch in diesem Jahr die „Bundesstiftung Mutter und Kind“. Gut drei Viertel der beratenen Frauen erhielten Leistungen aus der Bundesstiftung und erfuhren so schnelle und unbürokratische Hilfe. Der Anteil der Frauen, die noch über ein eigenes Erwerbseinkommen verfügten, hat im Jahr 2003 deutlich abgenommen. So konnten von 110 beratenen Frauen nur 16 Frauen durch ein eigenes Einkommen zum Lebensunterhalt der Familie beitragen. Der größte Anteil der Frauen war selbst nicht erwerbstätig. Die Familien lebten vom Einkommen des Ehepartners und/oder von Sozial- und Arbeitslosenhilfe. |