Jahresbericht 2003
3. 25 Jahre Ehe-, Familien- und Lebensberatung des Diakonischen Werkes(Martin Glaub) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Festgäste, Ich begrüße Sie alle ganz herzlich und freue mich, gemeinsam mit Ihnen heute dieses Jubiläum feiern zu dürfen. Die 25 jährige Geschichte der Beratungsstelle findet sich in unserem Archiv in 6 prall gefüllten Ordnern wieder. Da ich selbst erst seit 1997 im regionalen Diakonischen Werk (rDW) bin, habe ich mir die Mühe gemacht, die Unterlagen – Seite für Seite – zu durchforsten. Keine Angst, ich versuche mich im Folgenden auf die m.E. wesentlichen Punkte zu beschränken. Bereits seit 1971 beschäftigten sich das Evangelische Dekanat Dreieich und das Katholische Dekanat mit dem Gedanken, gemeinsam eine „Sozialstation mit Krankenpflege und sozialer Beratung“ aufzubauen. Seitens des Evangelischen Dekanates Dreieich war damals der heute hier anwesende Dekan i.R. Ehrenfort – sozusagen als Mann der ersten Stunde - federführend. An dieser Stelle begrüße ich Sie – Herr Pfr. Ehrenfort - ganz besonders.Im März 1978 wurde der erste konkrete Schritt getan, indem sich das Evangangelische Dekanat und das rDW zusammentaten und Frau Ingrid Paál auf Honorarbasis mit 12 Stunden pro Woche einstellten. Dies war mit viel Improvisation verbunden und verlangte Opfer von allen Beteiligten. Im Dreieich-Spiegel war in seiner Ausgabe am 18.Sept.1979 zu lesen: „Zweimal in der Woche muss Dekanatsstellenleiter Christian Klett in den Außendienst – ob es nötig ist oder nicht. Sein Zimmer im Haus des Diakonischen Werkes in der Poststraße wird dann nämlich von Ingrid Paál gebraucht, für Ehe- und Familienberatung“. Bereits seit 1977 führte der Caritasverband (CV) Offenbach in seiner Außenstelle in Dreieich an drei halben Tagen ebenfalls psychologische Beratungen durch. Nicht nur, weil die Stadt Dreieich darauf drängte, sondern auch aus nachvollziehbaren organisatorischen Gründen, suchten die Verantwortlichen des Evangelischen Dekanates, der Diakonie und der Caritas nach Wegen, die jeweils geringen Ressourcen „unter einem Dach“ zu vereinen. Seitens der Stadt Dreieich waren damals der 1. Stadtrat Vetzberger und auch Frau Annemarie Dechamps in dieser Sache äußerst aktiv. Auch Sie – Frau Dechamps – möchte ich hiermit herzlich begrüßen. Die gewünschte räumliche Zusammenlegung und die notwendigen organisatorischen Abstimmungen wurden in Form einer Vereinbarung zwischen Diakonie und Caritas festgeschrieben und am 1.September 1979 unterzeichnet. Ein Beirat aus Trägervertretern, Fachvertretern, Gemeinde- und Dekanatsvertretern sollte die Arbeit der gemeinsamen Beratungsstelle begleiten. Dieser Beirat ist trotz der Veränderungen über die Jahrzehnte noch heute aktiv. Vom Beirat begrüße ich den langjährigen Vorsitzenden – Herrn Pfarrer Gerlitz. Die Stadt Dreieich sicherte zu, die Mietkosten für ein gemeinsames Büro zu übernehmen und der Kreis Offenbach bezuschusste die Beratungsstelle ebenfalls mit damals 10.000 DM im Jahr. Zusammen mit den Eigenmitteln des Evangelischen Dekanates, des Diakonischen Werkes und des Caritasverbandes, konnte damit die gemeinsame Beratungsarbeit beginnen. Der Stadtanzeiger Dreieich berichtet am 2. Oktober 1979: „Caritas und Diakonie – Wir wollen gemeinsam eine Ehe- und Familienberatungsstelle eröffnen“ und suchen Wohnung oder kleines Haus in Dreieich-Sprendlingen oder Dreieichenhain. – nicht unter 3 Zimmern.“ Mit der Frankfurter Str. 42 in Sprendlingen wurde man
schnell fündig und konnte Mitte Februar 1980 das neue Büro
beziehen. Ab 1980 beteiligte sich dann auch die Stadt Neu-Isenburg an
der Finanzierung. Gerne hätte die Stadt Neu-Isenburg bereits damals
gesehen, wenn die Beratungsstelle in Neu-Isenburg selbst verortet gewesen
wäre. Durch eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung des
Dekanates und des DWHN konnte eine weitere Beraterin - Frau Inge Michels
- zum 1.10.80 eingestellt werden. |
Ende 1981 / zu Beginn 1982 begannen Diskussionen über eine gemeinsame Rahmenkonzeption der Ehe- und Familienberatungsstelle von Diakonie und Caritas. Vor dem Hintergrund der Ausweitung des Beratungsangebotes im Ostkreis entwickelte sich im Verlaufe dieser Gespräche der Wunsch nach einer neuen räumlichen Zuordnung mit Blick auf die beiden Standorte Dreieich und Rodgau. Hierzu wurde am 1.10.1982 eine neue Vereinbarung geschlossen, die regelte, dass das rDW in Zusammenarbeit mit dem Ev. Dekanat Dreieich für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Dreieich zuständig ist und der CV diese Beratung im Rodgau anbietet. Beide Stellen sollten sich fachlich eng miteinander austauschen und jeweils durch einen Beirat begleitet werden. Die räumliche Trennung wurde zum 1.1.1983 umgesetzt. Zum 1.2.1983 wurde das Team um eine weitere Mitarbeiterin –Frau Christine Miethner - mit 20 Stunden pro Wo. zunächst befristet, nochmals verstärkt. 1983 verzeichnete die Beratungsstelle in Dreieich knapp 190 Beratungsfälle und klagte über Wartezeiten von 4-6 Wochen. In der Ausgabe vom 4.Mai 1984 der Offenbach Post war zu lesen, dass die Zahl der Ratsuchenden steigt und das neben Rat und Hilfe Suchende aus Dreieich und Neu-Isenburg zunehmend Menschen aus Langen, Egelsbach und Dietzenbach die Beratungsstelle aufsuchten. Nach fast 2 jähriger Beratungszeit wurde schließlich im Mai 1984 das „Rahmenkonzept der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle“ von allen Seiten genehmigt. In Übereinstimmung mit den „Leitlinien für die psychologi sche Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen im Bereich der Evang. Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes“ vom 2.11.1981, konnte die Beratungsstelle ihre segensreiche Arbeit fortsetzen. 1984 wurden bereits 227 Menschen durch die Beratungsstelle betreut. In vielen Gesprächsprotokollen ist zu lesen, dass sich die MitarbeiterInnen über steigende Fallzahlen und hohe Arbeitsbelastungen beklagten und dringend einen weiteren Ausbau der Stelle wünschten. Im Jahr 1985 beteiligten sich dann auch erstmals die Stadt Langen und die Gemeinde Egelsbach mit einem kleinen Zuschuss an der Finanzierung der Beratungsstelle. Die Nachfrage stieg im Jahr 1985 auf 251 und lag damit nochmals um 10 % höher als 1984. Zu diesem Zeitpunkt belief sich der Personalumfang auf 2 Halbtagsstellen und eine 1/4 Stelle im Beratungsbereich sowie auf eine 50% Verwaltungsstelle. Im Laufe des Jahres 1986 stieg die Wartezeit teilweise auf 4-5 Monate an. Aufgrund der offensichtlichen Bedarfslage und des Drängens des rDW haben Kreis OF und die Städte Dreieich und Neu-Isenburg einer Ausweitung der Beratungsstelle um eine volle Psychologen-Stelle – möglichst mit einem Mann zu besetzen- für das Jahr 1987 zugestimmt und die dafür notwendigen Mittel zugesagt. Die Stelle wurde zum 1.06.1987 mit dem Diplom-Psychologen Manfred Ganster besetzt. Damit konnte vorübergehend erreicht werden, dass die Wartezeiten auf ein erträgliches Maß reduziert wurden. Dies sollte allerdings nur wenige Monate Bestand haben. Bereits zum Jahresende betrugen die Wartezeiten aufgrund des steigenden Beratungsbedarfes erneut zum Teil mehrere Monate. Seit dieser Zeit arbeitet die Beratungsstelle bis heute unverändert mit diesem Umfang. Mit der personellen Ausweitung gingen zwangsläufig, bei nur 3 zur Verfügung stehenden Beratungsräumen, Raumprobleme einher, und fortan findet man in den alten Protokollen durchgängig die eindringliche Bitte der MitarbeiterInnen, nach neuen Räumlichkeiten zu suchen. Im Juni 1989 vollzog sich der zweite Umzug der Stelle in die Robert-Bosch-Str. 28 in Dreieich-Sprendlingen. Bis zum 10 jährigen Jubiläum im Oktober 1989 wurden insgesamt über 1.400 Einzelpersonen und Paare beraten. Zum 1.1.1993 trat der Diplompsychologe und heutige Leiter der Stelle, Herr Michael Gallisch seinen Dienst in der EFLB an. Im gleichen Jahr gelang es nach langen und wohl zähen Verhandlungen, erstmals einen Vertrag zu Finanzierung der beiden Beratungsstellen von DW und CV mit dem Kreis Offenbach zu schließen. Dieser Vertrag war zunächst bis Ende 1997 befristet. Da der damalige Vermieter eine andere Nutzung für
die Robert-Bosch-Strasse. vorsah, stand ein erneuter Umzug im Mai 1994
an. Es dauerte mehrere Monate, bis schließlich hier nebenan, in
der Bahnstraße 32, das bis heute bestehende Büro bezogen werden
konnte. Drei Umzüge in 25 Jahren, seit 1987 unverändert im
personellen Umfang - da stellt sich nun schon die Frage, was denn da
6 pralle Ordner füllt. In dem zum 1.1.1991 in Kraft getretenen KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), das bis heute im Wesentlichen nicht verändert wurde, finden sich in den § 16 (Allgemeine Förderung der Erziehung) und explizit im § 17 (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung) sozusagen die gesetzlichen „Existenz-Grundlagen“ für unsere Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Der Gesetzgeber hat den Ländern die konkrete, auch finanzielle Ausgestaltung, im Rahmen von Ausführungsrichtlinien überlassen. Gegenüber unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz, das diese Beratungsleistungen mit 80 % bezuschusst, ist dies in Hessen nicht der Fall. Hier fällt dies in die finanzielle Zuständigkeit der Kommunen. Im Verhältnis zur klassischen Erziehungsberatung ist die EFLB in Hessen schwächer gestellt, was gerade in Zeiten knapper Kassen dazu führt, dass diese Beratungsleistungen allzu schnell in den Bereich der sog. „Freiwilligen Leistungen“ eingeordnet werden. Wenn politische Entscheidungen unter rein kurzfristigen fiskalischen Aspekten getroffen werden, und dies scheint derzeit auch insbesondere in Hessen der Fall zu sein, dann ist es um die sog. „Freiwilligen Leistungen“, auch wenn diese Bewertung fachlich und inhaltlich von Beginn an nicht haltbar war, i.d.R. schlecht bestellt. Diese Bewertung ist m.E. alleine deshalb schon nicht haltbar, da dies den realen Problemlagen oder genauer den Problembündeln von Menschen in keiner Weise entspricht. Daher befasst sich das rDW Offenbach-Dreieich-Rodgau bereits seit über 2 Jahren intensiv mit der inhaltlichen und insbes. strukturellen Weiterentwicklung der Beratungsstelle und hat sich mit einem umfangreichen Organisationsentwicklungs-Prozess auf den Weg gemacht, ein „Integriertes Erziehungs- und Familienberatungszentrum“ (EFBZ) zu schaffen. Wesentliches Element dieses Zentrums – sozusagen die Kerneinheit – bildet dabei eine Integrierte Psychologische Beratungsstelle, bestehend aus Erziehungsberatung und Ehe-, Paar – und Familienberatung. Mit dieser „Kerneinheit“ sind weitere Fachdienste (Allgemeine Lebensberatung, Schwangerenberatung, Migrationsberatung, Schuldnerberatung sowie Familienbildung) organisatorisch und strukturell unter einer Leitung verzahnt. Ich erlaube mir, an dieser Stelle auf tiefer gehende Ausführungen zu verzichten und empfehle Ihnen hierzu unseren Jahresbericht 2002, der vor Kurzem erschienen ist und hier ausliegt. Wir sind überzeugt, dass vor dem Hintergrund der derzeitigen Gesamtstruktur im Bereich sozialer Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien im Kreis Offenbach, dies in gewisser Weise einem Paradigmenwechsel – zumindest im Bereich von Strukturen - gleichkommt und wir damit Neuland betreten. Die Verzahnung von „(Familien-) Bildung“ und „Beratung“ ist hierbei m.E. besonders bemerkenswert. Dieses enge Zusammenspiel ermöglicht es, bislang unbekannte Synergien herzustellen und zu nutzen, die gerade unter präventiven Gesichtspunkten die Effizienz des Hilfesystems für die Rat- und Hilfesuchenden insgesamt außerordentlich erhöhen wird. Im Auftrag des Kreises führte die „Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.“ (kurz bke) in der Zeit vom September 1998 bis August 2001 eine umfangreiche Untersuchung zum aktuellen Stand der Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis durch. Kernstück der Untersuchung war die Ermittlung des Bedarfs an Erziehungs- und Familienberatung. Die Ergebnisse dieser - auch differenziert dokumentierten- Untersuchung sollten aus Sicht des Kreises die Grundlage für die gewollte Neustrukturierung im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Kreis bilden. Die bke kam zum Ergebnis, dass der Kreis insgesamt erheblich unterversorgt ist (nur 35 % der erforderlichen Kapazität war vorhanden), und gab entsprechende Ausbauempfehlungen ab. Daraufhin fand erstmals in der Geschichte des Kreises eine öffentliche Ausschreibung zur Übernahme von Erziehungsberatung statt. In diesem „Konzeptio-nenwettbewerb Erziehungsberatung“ im Mai 2002, konnten wir uns mit unserem innovativen Modell in den Fachgremien durchsetzen. Dabei ist es bis dato leider dann auch geblieben. Parallel dazu erging im Februar 2002 ein Auftrag des Kreistags an die Verwaltung, ein flächendeckendes Konzept für den Kreis OF zu entwickeln, dass durch eine Vernetzung von Betreuungsangeboten, Schulsozialarbeit sowie Erziehungsberatung und anderer Jugendhilfemaßnahmen eine optimale Versorgung für die Schulen des Kreises gewährleistet. Im Fokus sind hierbei zunächst die Grundschulen und die Sekundarstufe 1 (Hauptschulen). Dieses Konzept, auf dessen Inhalte ich hier aus Zeitgründen nicht näher eingehen möchte, dass wir aber seitens des rDW unterstützen, beherrscht seitdem die Diskussion. Wer die Konzepte aufmerksam liest und sie auch versteht, der wird unzweifelhaft zum Ergebnis kommen, dass die vorhandenen Beratungseinrichtungen einen wesentlichen Teil des Kompetenznetzwerkes ausmachen und dafür unverzichtbar sind. Wer ernsthaft glaubt, Schulsozialarbeit alleine sei das Allheilmittel für die vielfältigen Problemlagen, der wird schnell und teuer feststellen, dass er einem gewaltigen Irrtum erlegen ist. Wir- und im Übrigen auch der Landrat sowie die Sozialdezernentin des Kreises- sind überzeugt, dass gerade unser Konzept eines EFBZ, sowohl unter finanziellen, wie strukturellen Aspekten, in hervorragender Weise zur Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beitragen wird. Die Grundidee des Kreiskonzeptes folgt den strukturellen Kerngedanken unseres geplanten EFBZ auf dem Fuß. Wir freuen uns natürlich darüber- und sind ohne falsche Bescheidenheit auch ein bisschen stolz darauf, dass wir hier konzeptionell und hoffentlich auch in der Umsetzung Vorreiter sind. Rückblickend kann man festhalten, dass trotz des ein oder anderen, auch finanziellen Problems in den vergangenen Jahrzehnten – eines jedoch immer sichtbar war, nämlich der gemeinsame Wille aller Beteiligten – der Kirchen, des rDW, der Städte und Gemeinden und nicht zuletzt des Landkreises, für jene, die in Zeiten persönlicher Krisen Hilfe und Unterstützung suchen, ein geeignetes Angebot vorzuhalten. Die Hess. Landesregierung plant unter der Überschrift „Operation sichere Zukunft“ den Ausstieg aus weiten Teilen der Mitverantwortung und Mitgestaltung für die gesellschaftliche Daseinsvorsorge in Hessen. Ich nenne nur beispielhaft: das Programm der Hess. Landesregierung „Familienfreundliches Hessen“ und gleichzeitig sämtliche Mittel für Erziehungsberatung und Familienbildung auf 0 zu kürzen, Integration von Migrantinnen und Migranten als eine der wichtigsten politischen und gesellschaftlichen Aufgaben in Hessen zu propagieren, und gleichzeitig alle Mittel für die Migrationsdienste auf streichen. Dies geschah am 16.September 2003 ohne jegliche Vorankündigung und mit schlichtem Verweis an die Kommunen und Wohlfahrtsverbände auf eine entsprechende, im Internet veröffentlichte Kürzungsliste. Damit haben der hessische Ministerpräsident und seine Landesregierung das bis dahin bestandene Vertrauensverhältnis zu denen, die die notwendige soziale Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger vorhalten, die Kommunen und die Wohlfahrtsverbände mit ihren Einrichtungen und Diensten, zerstört. Eine verstärkte „Ökonomisierung des Sozialen“, darf bei aller Berechtigung und Notwendigkeit, mehr Effizienz und Transparenz schaffen zu wollen, jedoch nicht dazu führen, von parteipolitischem Kalkül und Machtbegehren als Feigenblatt und Instrument gleichermaßen missbraucht zu werden. Ich meine, wir müssen gerade in so schwierigen Zeiten wie diesen, wieder zurückkehren zu einem inhaltlich geprägten Diskurs. Nicht „wer“ etwas sagt, sondern „was“ jemand sagt, sollte wieder in den Mittelpunkt notwendiger Diskussionen treten. Aber eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, können und dürfen wir nicht zulassen, nämlich dass Problemlagen der Menschen - quasi über Politik legitimiert –als persönliches Versagen und Schuld dem Einzelnen zugeschrieben und damit individualisiert werden. Damit werden elementare Grundpfeiler des Sozialstaates, der auf Gerechtigkeit, Chancengleichheit und sozialen Frieden abzielt, aufs Höchste gefährdet! Abschließend möchte ich Dank sagen: Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des rDW, die sich in beispielhafter Weise sich auf den schwierigen und steinigen Weg gemacht haben, gewohnte Arbeitsweisen konsequent zu hinterfragen und sich auf neue und unbekannte Pfade zu begeben. Dies macht mir Mut und gibt Hoffnung für eine gelingende Zukunft. Dank den VertreterInnen des Beirates und des Zentrums für Beratung und Seelsorge der EKHN, die die Arbeit seit 25 Jahren begleiten, unterstützen und bereichert haben. Dank dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, den Evangelischen Dekanaten Dreieich und Rodgau und der EKHN für die auch finanzielle Bereitschaft, gerade in schwierigen Zeiten und die Begleitung und Unterstützung der Arbeit. Mein ganz besonderer Dank gilt dem Kreis Offenbach für die bisherige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Noch nie war das Vertrauen aufeinander, und der gemeinsame Wille, die notwendigen Hilfen für die Rat und Hilfe suchenden Menschen im Kreis Offenbach zu sichern, so notwendig wie heute. Ich bin davon überzeugt, dass sich die Verantwortlichen im Kreis über alle Parteien hinweg, ihrer Verantwortung bewusst sind, und alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um Kindern, Jugendlichen und Familien die Unterstützung zu gewährleisten, die sie für eine gelingende Zukunft brauchen. Dank Dir, meinem Freund und unermüdlichen Mitstreiter – Simon
Tull – für all das, was ich aufgrund der Fülle nicht
im Einzelnen benennen kann. Nicht zuletzt danke ich den Vertreterinnen und Vertretern der Presse für die stets interessierte, gute und faire Berichterstattung. Ich wünsche Ihnen allen noch viel Freude für den weiteren Verlauf der Veranstaltung und neue Einsichten durch den Fachvortrag und danke für die Aufmerksamkeit. Langen, den 24.9.2003 Martin Glaub |